Liebe Eltern,
Ihr Bedarf an Notbetreuung für den 07. und 08. Januar 2021 wurde bereits abgefragt und Sie haben uns informiert, wenn Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.
In der Notbetreuung werden Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden aufgenommen oder Kinder, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastruktur nach §19 dringend tätig ist, sofern alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen.
Zu diesen Voraussetzungen ist hinzugekommen, dass auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeldet werden können. Gleiches gilt auch für Kinder, für die aus Kindeswohlaspekten eine Betreuung notwendig ist.
Die Erziehungsberechtigten haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme gegenüber der Schule in geeigneter Weise zu dokumentieren. Ein Nachweis vom Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
Herzliche Grüße
Jutta Wichelmann