Aktuelles

Neues zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

ergänzend möchte ich heute – 16.03.2020 – hinzufügen, dass alle berechtigten Eltern, denen für ihr Kind eine Notbetreuung zusteht, eine schriftliche Bestätigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.

Herzliche Grüße

Jutta Wichelmann