Liebe Eltern,
gestern erhielten wir aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Information:
„Im Interesse einer erhöhten Schutzwirkung gilt in der Zeit vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 für alle an Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen, sogenannte OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.“
Die „Alltagsmasken“ reichen also – wie bisher angekündigt – nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Wichelmann